Im Bereich Pflege haben wir verschiedene Leistungsangebote. Wir unterstützen, geben Hilfestellungen und schaffen Vertrauen für Kinder und Familien. Unsere Leistungen reichen von der Pflegeübernahme in der Klinik, über die häusliche Pflege bis hin zur Versorgung von Kindern im Kindergarten und in der Schule.
Bei der Versorgung nach einem Klinikaufenthalt dauern die Pflegeeinsätze in der Regel nur einige Tage bis Wochen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt bei der Anleitung und Beratung der Eltern. Entsprechend dem jeweiligen Unterstützungsbedarf der Eltern und der gesundheitlichen Stabilität des Kindes werden die Einsätze schrittweise reduziert.
Langfristige Pflegeeinsätze, die bis zu 24 Stunden täglich bei Kindern mit umfassender intensivpflegerischer Versorgung erbracht werden, einschließlich der Unterstützung und Entlastung der Eltern.
Regelmäßige Begleitung von z.B. an Diabetes erkrankten Kindern in Kindergärten und Schulen.
Häusliche Pflege und Betreuung von schwerkranken und sterbenden Kindern einschließlich der Unterstützung und Entlastung der Familien.
Pflegeberatungsgespräche für Familien mit pflegebedürftigen Kindern nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§37 Abs.3 SGB XI), die je nach Pflegegrad zwei- bis viermal im Jahr stattfinden.
Regulationsstörungen? Wir bieten bis zu 4 kompetente kostenfreie Beratungen bei Ihnen zu Hause an.
Nach dem Modell Bunter Kreis bieten wir für Frühgeborene, chronisch und schwerstkranke Kinder und Jugendliche nach einem Krankenhausaufenthalt sozialmedizinische Nachsorge für Zuhause an. In einem festgelegtem Zeitraum begleiten wir Sie zu Hause und Sie erhalten durch unser interdisziplinäres Team eine individuelle Unterstützung – frei nach dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe!
Die sozialmedizinische Nachsorge (SMN) ist eine umfassende Betreuung durch ein auf die jeweilige Problemlage zugeschnittenes und von einem multiprofessionellen Team erbrachtes Bündel an Maßnahmen. Wir unterstützen die Familien dabei, aus der Vielzahl der angebotenen Versorgungsleistungen die für sie geeigneten auszuwählen und selbstständig nutzen zu können. Die Leistungen der SMN sind an bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen gebunden. Sie können bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres − in besonders schwerwiegenden Fällen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – nach einem Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet werden. Im Bedarfsfall kommen wir in die Klinik, sprechen mit dem Behandlungsteam des Kindes und mit den Eltern. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgt dann die Begleitung durch unser Nachsorgeteam. Die SMN ist als Kernleistung zu verstehen. Sie ist für die Familien die Basis für eine optimale Vernetzung und Weiterversorgung innerhalb des Gesundheitssystems.
Der Bundesverband Bunter Kreis e.V. führt regelmäßige Qualitätsprüfungen in unserer Einrichtung durch. Im Februar 2023 sind wir erneut erfolgreich reakkreditiert worden.
Gerne beraten wir Eltern bei Regulationsstörungen Ihrer Babys. Wir bieten kompetente und kostenfreie Beratung 1 bis 6 Mal bei Ihnen zu Hause an. Regulationsstörungen können vor allem in den ersten Lebensmonaten auftreten, in denen intensive physiologische Anpassungsprozesse ablaufen und das Kind noch in besonderem Maße von der Unterstützung durch seine Bezugspersonen abhängig ist. Ausdruck von frühkindlichen Regulationsstörungen können unter anderem unstillbares Schreien, motorische Unruhe, Unzufriedenheit, Quengeln und Übererregbarkeit sein.
Bei Ausschluss krankheitsbedingter Ursachen bieten wir eine lösungsorientierte Beratung an, die stets individuell auf die Eltern, ihr Kind und ihre Beziehung abgestimmt wird. Dabei sollen die vermittelten Informationen und Handlungsweisen kurzfristig zu einem positiven Erleben führen, sodass die Eltern wieder mehr Freude, Verbundenheit und Vertrautheit in der Beziehung zu ihrem Kind erleben können. Dieses Angebot ist ein rein finanziertes Spendenprojekt und für Sie kostenfrei.
> Ihr Kind ist in einen Pflegegrad eingestuft?
Wir führen Pflegeberatungsgespräche in Familien mit pflegebedürftigen Kindern nach dem Pflegeversicherungsgesetz
§ 37 Abs.3 SGB XI durch, die je nach Pflegegrad 2 bis 4 Mal im Jahr stattfinden
Häusliche Kinderkrankenpflege
Marburg e.V.
Alte Kasseler Str. 43
35039 Marburg
Mo - Fr: 09:00 - 15:00 Uhr (Bürozeiten)
06421 / 68 16 0606421 / 68 61 40info@kinderkrankenpflege-marburg.de